Die Stadt Manheim hat in ihren Sportförderrichtlinien festgeschrieben den Jugendsport zu unterstützen. So gibt es in den Sportförderrichtlinien vom 29.Juni 2010 unter 4. den Punkt “Förderung des Jugendsports”.
Damit erhalten Sportvereine mit Sitz in Mannheim die Möglichkeit auf Antrag einer Zweckgebundenen Förderung des Jugendsports.
Die aktuelle Höhe des Zuschusses sind 21 € pro Jugendlicher (unter18) und Jahr.
Es gelten folgende Zugangskriterien:
- Mindestens 50 Vereinsmitglieder
- Jugendanteil mindestens 10% der Mitglieder bzw. 10 Jugendliche
- Mindestens 3 Jahre im Vereinsregister eingetragen
- Verein muss die Gemeinnützigkeit nachweisen
- es muß eine Jugendordnung vorliegen
Neben dem unterschriebenen Antrag müssen folgende Unterlagen bis 30.06. eines jeden Jahres mit vorliegen:
- aktuelle BSB Bestandserhebung
- aktueller Freistellungsbescheid
- Kassenbericht, Bilanz, G&V (oder ähnliches) des vergangen Jahres (als Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung)